Allgemeine Geschäftsbedingungen HACK:inn

Stand: 22. März 2024

1. Veranstalter

Initiiert wurde der HACK:inn von den Unternehmen COC AG und Forstgeräte Unterreiner GmbH sowie dem GreG Rottal-Inn und den Wirtschaftsjunioren Rottal-Inn.

Hauptverantwortlicher Veranstalter ist der

GreG Rottal-Inn e.V.
Ringstraße 22
84347 Pfarrkirchen
www.greg.bayern

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Anmeldung zum HACK:inn kommt noch kein Vertrag zustande. Erst mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahme seitens Veranstalter kommt ein Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmenden und Veranstalter zustande, für die die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

3. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das Onlineformular auf der Website. Durch die Anmeldung zum HACK:inn erkennen die Teilnehmenden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrags mit dem Veranstalter an.

Die Anmeldung gilt für den auf der Website (www.hackinn.de) angegebenen Zeitraum der Veranstaltung.

Erst nach schriftlicher Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter gilt die Teilnahme am HACK:inn als vereinbart. Eine ggf. zugehende Eingangsmitteilung ist noch keine Teilnahmebestätigung.

Der Veranstalter behält sich vor, angemeldete Personen von der Teilnahme ohne Nennung weiterer Gründe auszuschließen.

4. Vertragsgegenstand

Der Veranstalter verpflichtet sich, die von ihm angekündigten Leistungen (siehe Programm unter www.hackinn.de) im Rahmen der Veranstaltung zu erbringen. Reisekosten, Bereitstellung von Technik/Material oder sonstige Kosten werden nicht durch den Veranstalter übernommen.

Die Angemeldeten erklären sich bereit, dass ihre Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Mailadresse, Telefonnummer) zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation genutzt werden dürfen. Nach dem Abschluss der Veranstaltung werden die personenbezogenen Daten gelöscht, sofern keine schriftliche Einwilligung zu ihrer weiteren Verwendung vorliegt. Die Teilnehmenden können diese Einwilligung jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft schriftlich oder per Mail an greg@rottal-inn.de widerrufen.

5. Vertragsabschluss

Mit Ausstellen der schriftlichen Bestätigung (E-Mail) seitens Veranstalter kommt ein Vertrag zwischen Angemeldeten und Veranstalter zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für beide Seiten wirksam.

6. Preise

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für die Teilnehmenden kostenfrei.

7. Annullation der Teilnahme durch die Teilnehmenden

Eine Annullation durch Teilnehmende vor Aktivitätsbeginn ist dem Veranstalter schriftlich (per Mail) unter Angabe einer Begründung mitzuteilen.

Wenn Teilnehmende ohne Angabe triftiger Gründe zur Veranstaltung nicht erscheinen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese von weiteren Veranstaltungen des GreG Rottal-Inn e.V. auszuschließen.

Ein absehbares Eintreffen nach Veranstaltungsbeginn ist unter Angabe von Gründen ebenfalls der Veranstaltungsleitung anzukündigen. Es erfolgt keine Ersatzleistung oder Zeitgutschrift für versäumte Programmpunkte.

8. Annullation oder Änderung der Buchung durch den Veranstalter

Die Veranstaltung erfordert eine Mindestbeteiligung. Wird diese nicht erreicht, kann der Veranstalter die Veranstaltung – auch kurzfristig – annullieren. In diesem Fall kann auch der Teilnehmende vom Vertrag zurücktreten. Die Veranstaltung kann zudem vom Veranstalter abgesagt oder geändert werden, wenn Teilnehmende durch ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben.

Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlichen Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen oder vorzeitig beenden.

Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter behält sich zudem das Recht vor, das Veranstaltungsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (z.B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

9. Teilnahmebedingungen

Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung ist ein guter Gesundheitszustand. Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Veranstalter über auffällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an der Veranstaltung unter Drogeneinfluss sowie bei Einnahme psychoaktiver Substanzen (inkl. bewusstseinsverändernder Medikamente) oder dergleichen ist nicht erlaubt.

Der Teilnehmende ist verpflichtet, sich an die Teilnahmebedingungen und die Weisungen des Veranstalters und von ihm beauftragter Personen zu halten. Bei Missachtung können die Teilnehmenden von der Veranstaltung ausgeschlossen werden – von dieser Ausschlussmöglichkeit kann der Veranstalter sowohl vor als auch während der Veranstaltung Gebrauch machen.

Grundsätzlich muss jeder Teilnehmende das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hat der Teilnehmende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, muss bereits 14 Tage vor der Veranstaltung eine schriftliche Übertragung der Aufsichtspflicht durch die Erziehungsberechtigten („Muttizettel“) vorgelegt werden und die Beaufsichtigung durch die darin benannte volljährige Aufsichtsperson muss während der gesamten Veranstaltung gewährleistet sein. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Teilnahme minderjähriger Personen.

10. Versicherung

Die Teilnehmenden sind durch den Veranstalter nicht versichert. Für einen ausreichenden Krankheits- und Unfallschutz haben die Teilnehmenden im Vorfeld der Veranstaltung selbständig Sorge zu tragen. Dies gilt auch für den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung (für Sach- und Personenschäden). Personen ohne entsprechendem Versicherungsschutz sind nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt.

Auch durch die fachkundige und sichere Durchführung der Veranstaltung können Unfälle nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

11. Haftung

Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen.

Des Weiteren bemüht sich der Veranstalter, für den Ausfall vereinbarter Leistungen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Für Programmänderungen oder den Ausfall einzelner Leistungen wird jedoch keine Haftung übernommen.

Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder durch ihn beauftragter Personen zurückzuführen sind.

Der Veranstalter haftet für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch ihn oder seine Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch Dritte (z.B. Teilnehmende) verursacht werden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter weist die Teilnehmenden darauf hin, vor Veranstaltungsbeginn selbst für einen angemessenen Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Kranken- und private Haftpflichtversicherung) zu sorgen.

Ebenfalls  übernimmt der Veranstalter keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von den Teilnehmenden eingebracht werden (u.a. Wertsachen, Garderobe, technische Geräte).

Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen und vergleichbare Ereignisse.

Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Werden die Weisungen des Veranstalters oder beauftragter Personen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

12. Beanstandungen

Erlittene Schäden oder Beanstandungen sind der Veranstaltungsleitung sofort schriftlich bekanntzugeben und müssen von dieser bestätigt werden. Ausschließlich die Veranstaltungsleitung ist befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen und ggf. Abhilfe zu schaffen.

Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief, beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung der Veranstaltungsleitung sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. Sämtliche Ansprüche werden nur gewahrt, wenn die genannte Frist eingehalten wird.

13. Bildrechte

Die Teilnehmenden zeigen sich mit der Anmeldung zur Veranstaltung einverstanden, dass der GreG Rottal-Inn e.V. Bild- und Tonmaterial der Veranstaltung erstellen und für Werbezwecke (print & digital) im Rahmen der Datenschutzrichtlinie des GreG Rottal-Inn e.V. verwenden darf, auf denen die Teilnehmenden zu sehen bzw. zu hören sind. Das Bild- und Tonmaterial darf zudem von den Partnern und Sponsoren der Veranstaltung für Werbezwecke verwendet werden. Maßgebend sind auch hier die in der Datenschutzrichtlinie des GreG Rottal-inn angegebenen Verwendungszwecke.

Die Teilnehmenden können ihrer Einwilligung jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft schriftlich oder per Mail an greg@rottal-inn.de widersprechen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand, deutsches Recht

Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aller übrigen Bedingungen sind der deutsche Text und das deutsche Recht maßgebend.

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass für alle Ansprüche bzw. Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlich das Recht und die Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen dem (wirtschaftlichen) Zweck des Vertrags möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.